Offenheit und Transparenz

Eine offene und transparente Honorargestaltung ist uns ein besonderes Anliegen, da viele Mandanten Angst vor hohen Anwaltskosten und unübersichtlichen Abrechnungen haben.

Wichtig ist uns deshalb eine verständliche und übersichtliche Honorarvereinbarung mit unseren Mandanten, damit niemand eine böse Überraschung erlebt. Grundsätzlich kann das Honorar zwischen Anwalt und Mandanten frei vereinbart werden. Wir bieten verschiedene transparente Abrechnungsmodalitäten an.

Kostenlose Erstberatung

Für neue Mandanten bieten wir gerne eine kostenlose Erstberatung an, um das Rechtsproblem zu sondieren und eine mögliche Strategie zu entwickeln.
Rechtsschutzversicherungen


Unsere Kanzlei arbeitet mit allen gängigen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Wir kümmern uns dabei auch um eine entsprechende Deckungsanfrage und überprüfen bei Bedarf auch Deckungsablehnungen. Alles, was wir dazu benötigen ist die Polizzennummer des Rechtsschutzversicherungsvertrags.

Honorarvereinbarung


Gerne bieten wir eine maßgeschneiderte Lösung für unsere Mandanten an. Wichtig ist uns, dass unsere Mandanten dabei immer die volle Kontrolle und einen exakten Einblick hinsichtlich der anfallenden Rechtsanwaltskosten haben. Wir bieten die Möglichkeit einer Abrechnung nach Stundenhonorar, nach tarifmäßigem Honorar (RATG oder AHK) oder einem Pauschalhonorar an.