201505.29
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GrEst neu ab 01.01.2016

Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 wird die Grunderwerbsteuer ab 1.1.2016 ein weiteres Mal neu geregelt. War es bisher so, dass bei Übertragungen in der Familie die Grunderwerbsteuer auf der günstigen Basis des 3-fachen Einheitswert berechnet wurde, soll nun auf den Verkehrswert umgestellt werden.   Der Begutachtungsentwurf sieht bei entgeltlichen Erwerben: 3,5 % von der Gegenleistung –…