201505.29
12

GrEst neu ab 01.01.2016

Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 wird die Grunderwerbsteuer ab 1.1.2016 ein weiteres Mal neu geregelt. War es bisher so, dass bei Übertragungen in der Familie die Grunderwerbsteuer auf der günstigen Basis des 3-fachen Einheitswert berechnet wurde, soll nun auf den Verkehrswert umgestellt werden.
 
Der Begutachtungsentwurf sieht bei entgeltlichen Erwerben: 3,5 % von der Gegenleistung – auch im Familienkreis – vor.

Bei unentgeltlichem Erwerb (z.B. durch Schenkung oder auch durch Erbschaft) soll ein Stufentarif eingeführt werden:

• für die ersten EUR 250.000  0,5 % GrEst
• für die nächsten EUR 150.000  2,0 % GrEst
• darüber hinaus 3,5 % GrEst

Bemessungsgrundlage ist die Gegenleistung, mindestens „ein vom gemeinen Wert abgeleiteter Grundstückwert“.
Wie zu erwarten war, stellt die Reform leider keinerlei Erleichterung oder Vereinfachung dar. Bedenklich ist die angekündigte Auslagerung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage (mindestens ein „vom gemeinen Wert abzuleitenden Grundstückswert“) in eine Verordnung.
Von Vorteil ist allerding die gewonnene Zeit für Liegenschaftsübertragungen – insbesondere im Familienkreis. Sollten Sie etwas in diese Richtung planen sollten Sie sich unbedingt jetzt noch eine fundierte Auskunft einholen.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich einfach direkt an uns.
 
Der Text wurde sorgfältig recherchiert, es wird allerdings ausdrücklich keine Haftung übernommen.